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Definition der Kompetenzfelder

Fachbereich meiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung:

Für die Bewertung von gebrauchten Maschinen und Anlagen fehlen einheitliche Richtlinien oder Grundsätze, wie sie z.B. für den Bereich der Grundstückbewertung mit der Wertermittlungsverordnung und den dazu ergangenen Wert­er­mit­tlungs­richt­linien erarbeitet worden sind. Im Rahmen meiner Bestellung für „Bewertung industrieller Anlagen und Betriebs- einrichtungen“ (Maschinenbau und Elektrotechnik) liegen meinen gutachterlichen Ausarbeitungen folgende Kriterien bzw. Bausteine je nach Aufgabenstellung und Beweisbeschluss zugrunde. Die Kenntnis der Technik, der Konstruktion und des Betriebsverhaltens der Güter ist zur Bewertung bzw. Beurteilung sehr wesentlich, da sie grundsätzlich auf 3 Säulen bzw. 3 Bausteinen beruht.

In der Folge werden für die Technik die Bausteine wie folgt definiert:

Baustein 1 – Bewertung der Organisation

  • Ablaufprozesse
  • Dokumentationspflichten
  • Gesetzliche u.a. Vorschriften
  • Personaleinsatz / Arbeitsschutz
  • Holpflicht und Bringschuld
  • weitere Analysen und Bewertungen

Baustein 2 – Maschinen und Anlagen

  • CE-Kennzeichnung = der „Technische Reisepass“ für Produkte
    (CE = Communaute Europeen = EG)
  • Dokumentation / Betriebsanleitungen
  • Technisches Konzept / Leistungsdaten
  • Stand der Technik / Ausführung
  • Risikoanalyse (ggf. auch Schadensanalyse)

Baustein 3 – Bewertung der Kosten

  • Zeitwertermittlung (Basis Anschaffungskosten u.a.)
  • Verkehrswertermittlung (Marktbeachtung und Marktanalyse)
  • Sonstige Bewertungsverfahren zur Beweissicherung

Die Beherrschung dieser Gebiete prägen das Bild des Sachverständigen Georg Harbeck.
 

Die Bewertungsvorgänge werden in einem zugeschnittenen EDV-Programm (GAP) durchgeführt und in entsprechendem Gutachten für Gerichte, Unternehmen und für verschiedene Branchen dokumentiert.

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