Öffentlich bestellt und vereidigt
Ob als Gutachter, als Berater oder Schlichter – die Rufe nach einem Sachverständigen bei Problemen mit offenen Fragezeichen dahinter nehmen stetig zu. Aber oftmals ist es für den Auftraggeber nicht einfach, in der Flucht von Anbietern auf dem Sachverständigensektor den richtigen für ihr spezielles Problem zu finden. Zum Zweiten soll der Sachverständiger mit dem Titel auch die gewünschte Qualifikation mitbringen. Deshalb gilt bei der Wahl eines Sachverständigen: auf Nummer sicher gehen. Und diese Sicherheit gewährleistet der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Die „Bestallungsurkunde“ von der zuständigen IHK garantiert dem Auftraggeber, dass er mit diesem Sachverständigen eine Dienstleistung von höchster Qualität erhält.